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Bankgesellschaft Berlin Fehlbetrag 17.07.2001
Ad hoc
Der ausgewiesene Bilanzverlust und die Auflösung von Reserven reduzieren das Kernkapital für den Konzern (WKN 802322) um 1.755 Mio. Euro auf 2.611 Mio. Euro. Um die weitere Geschäftsentwicklung zu ermöglichen und die aufsichtsrechtlich erforderliche Mindestkapitalausstattung wieder zu erreichen, ist eine Kernkapitalzuführung in Höhe von rund 2 Mrd. Euro vorgesehen.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, diesen Betrag durch die Errichtung einer stillen Gesellschaft mit einer Kapitalisierung von 1 Mrd. Euro durch das Land Berlin und durch eine Kapitalerhöhung darzustellen. Das Land Berlin hat seine Bereitschaft erklärt, allen Aktionären entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis eine mittelbare Beteiligung an der stillen Gesellschaft zu ermöglichen.
Zusätzlich soll das Grundkapital der Gesellschaft von 557.507.222 Euro gegen Bareinlagen um bis zu 1.115.014.444 Euro auf bis zu 1.672.521.666 Euro erhöht werden durch Ausgabe von bis zu 436.155.740 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2001 zum Ausgabebetrag von 2,56 Euro je Stückaktie. Die neuen Aktien sind den Aktionären im Verhältnis 1:2 anzubieten. Die Bezugsfrist wird zwei Wochen betragen.
Sollte die Errichtung einer stillen Gesellschaft nicht zustande kommen, schlagen Aufsichtsrat und Vorstand der Hauptversammlung vor, das Grundkapital der Gesellschaft von 557.507.222 Euro gegen Bareinlagen um bis zu 2.230.028.888 Euro auf bis zu 2.787.536.110 Euro zu erhöhen durch Ausgabe von bis zu 872.311.480 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2001 zum Ausgabebetrag von Euro 2,56 je Stückaktie. Die neuen Aktien sind den Aktionären im Verhältnis 1:4 zum Bezug anzubieten. Die Bezugsfrist wird zwei Wochen betragen.
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